Corona-Hinweise
Liebe Patientin, lieber Patient,
wenn bei Ihnen Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber auftreten sollten und Sie befürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) angesteckt zu haben:
Melden Sie sich unbedingt telefonisch an, bevor Sie in die Praxis kommen.
So schützen Sie sich und andere. Gegebenenfalls erhalten Sie schon am Telefon den Hinweis auf eine für Ihre Region zuständige Stelle für die weitere Abklärung.
Mehr Informationen www.116117.de
Unsere allgemeinen Schutzmaßnahmen
Um Sie und unser Team möglichst effektiv zu schützen, haben wir die Maßnahmen zum Infektionsschutz in unserer Praxis erhöht.
1. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Behandlung in unserer Praxis ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung durchführen können. In einigen Fällen ist auch eine Videosprechstunde möglich und sinnvoll.
2. Bitte tragen Sie beim Betreten der Praxis eine Mund-Nasen-Bedeckung.
3. Das Händeschütteln ersetzen wir vorerst durch ein herzliches Lächeln – und empfehlen das auch Ihnen und überall.
3. Beim Betreten und Verlassen unserer Räume bitten wir Sie darum, Ihre Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
4. Aus Rücksicht auf andere husten Sie bitte in die Ellenbeuge.
5. Vermeiden Sie zu Ihrem eigenen Schutz unabsichtliche Berührungen im Bereich Mund, Nase, Auge.
Vielen Dank für Ihr Verständnis – und bleiben Sie gesund!
Wer zahlt meinen Corona-Test …
Wenn Ihr Vertragsarzt einen Coronavirus-Test wegen entsprechender Beschwerden für erforderlich hält, handelt es sich um eine Kassenleistung. Der Test wird vom behandelnden Arzt organisiert.
Es handelt sich nicht um eine Kassenleistung. Die Leistung muss privat bezahlt werden.
Es handelt sich nicht um eine Kassenleistung. Die Leistung muss privat bezahlt werden. Ob der Arbeitgeber dies erstattet, müssen Sie mit ihm besprechen.
Tests zu sogenannten inländischen Hotspots müssen vom Gesundheitsamt veranlasst werden. Ansonsten sind sie für beschwerdefreie Personen keine Kassenleistung
Ein Termin für den Test in der zentralen Abstricheinrichtung am Flughafen Hannover kann selbst vereinbart werden:
https://www.kvn.de/coronatest.html
Alternativ kann der Test beim lokalen Gesundheitsamt oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Die Testung innerhalb von 10 Tagen nach Einreise erfolgt
kostenlos.
Tests von Mitarbeitern oder Betreuten in entsprechenden Einrichtungen müssen vom Gesundheitsamt veranlasst werden. Ansonsten sind sie für beschwerdefreie Personen keine Kassenleistung.
Es handelt sich um eine Kassenleistung. Der Test wird vom örtlichen Gesundheitsamt oder vom niedergelassenen Arzt organisiert
Es handelt sich um eine Kassenleistung. Der Test muss aber vom aufnehmenden Krankenhaus organisiert werden. Wenden Sie sich bitte dorthin.
Es handelt sich nicht um eine Kassenleistung. Die Leistung muss privat bezahlt werden.
Selbstauskunft zum aktuellen Gesundheitszustand
Bitte füllen Sie das Formular erst am Tag des Praxisbesuchs aus.